Kostenloser Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen
In den meisten Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden herrscht seit der Einführung IT-spezifischer Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) im vergangenem Jahr Unsicherheit. Unklar ist in diesem Zusammenhang, ob sich Nutzer strafbar machen, die Software zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden. Diese Lücken in den IT-Systemen werden üblicherweise mit Hacker-Tools ausfindig gemacht. Laut Lutz Neugebauer, Bereichsleiter Sicherheit beim Bitkom, kann diese Problematik gerade für kleinere IT-Sicherheitsberater existenzbedrohend sein. Daher hat der Bitkom zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden entwickelt. IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit entsprechenden Tools. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten, erhalten zudem einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird.
Mit dem Einzug IT-spezifischer Regelungen in das StGB hat die deutsche Gesetzgebung im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt. Seitdem ist nicht mehr nur das unberechtigte Beschaffen oder Manipulieren von Daten Dritter strafbar, sondern bereits die reine Vorbereitungshandlung. Der Wortlaut des §202 c StGB lässt jedoch auch rechtschaffene Software-Anbieter und –Anwender in die Nähe der Kriminalität geraten. Der kostenlose Leitfaden kann über die Website heruntergeladen werden.






